terms and conditions

Please note: Our general terms and conditions are in German for legal reasons, because we are a German company.

Allgemeine Geschäftsbedingungen YES- Yachting exclusive Services GmbH

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§1 Zustandekommen des Vertrages

An die Bestellung ist der Käufer einen Monat ab Bestelldatum gebunden. Nimmt der Verkäufer die Bestellung innerhalb dieser Frist an oder liefert er die Kaufsache innerhalb der Frist, gilt der Vertrag als zustande gekommen. Als Lieferung an den Käufer gilt auch die Auslieferung des Kaufgegenstandes seitens der Herstellerwerft an den Käufer.

§2 Preise

Für Inlandsgeschäfte sind die angegebenen Preise Nettopreise ab Herstellerwerk oder Liegeplatz des neuen/gebrauchten Schiffes zum Zeitpunkt der vollstaendigen Zahlung des Kaufpreises. Kosten für den Transport und eine auf Verlangen des Käufers abgeschlossene Transportversicherung gehen zu Lasten des Käufers. Bei Exporten erfolgt die Lieferung zu Nettopreisen auf Kosten und Gefahr des Verkäufers zum vereinbarten ausländischen Bestimmungsort. Beratungen erfolgen auf Kosten des Dienstleistungs- Empfängers zu einem Stunden-Verrechnungssatz nicht unter 150,00 EUR je angefangene Stunde. Bei Auslandseinsätzen oder ab einer Entfernung von 200km zum Einsatzort wird mindestens ein Arbeitstag (=8 Std) abgerechnet. Beratungen erfolgen grundsaetzlich nur gegen zusaetzliche Erstattung sämtlicher angefallenen Kosten die mit der entsprechenden Dienstleistung im Zusammenhang stehen wie z.B. Reisen, Unterkunft und Verpflegung zu gesetzlichen Pauschalpreisen oder im Falle eines hoeheren Aufwandes gegen Vorlage von Belegen.

§3 Zahlung

Nach Vertragsannahme durch den Verkäufer wird 1/3 des Kaufpreises sofort zur Zahlung fällig. Der Restkaufpreis wird bei Exportgeschäften mit Übersendung der Rechnung an den Käufer sofort zur Zahlung fällig. In dieser Rechnung soll der voraussichtliche Auslieferungstermin der Kaufsache mitgeteilt werden. Bei Inlandsgeschäften ist der Restkaufpreis vor Verladung des Kaufgegenstandes an den Käufer zur Zahlung fällig.

§4 Abnahmeverpflichtung des Käufers und pauschalierter Schadenersatz wegen Nichterfüllung durch den Käufer

Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige des Verkäufers abzunehmen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann ihm der Verkäufer eine weitere Nachfrist von zwei Wochen setzen. Nimmt der Käufer den Kaufgegenstand auch innerhalb dieser Nachfrist nicht ab, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 20 % des Kaufpreises zu verlangen, sofern der Käufer dem Verkäufer nicht nachweist, dass dem Verkäufer kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Der Verkäufer ist berechtigt, anstatt dieses pauschalierten Schadenersatzes seinen tatsächlichen von ihm nachzuweisenden Schaden geltend zu machen.

§5 Lieferverpflichtung des Verkäufers und Haftungsbegrenzung

Sollte der Verkäufer seiner Lieferverpflichtung nicht nachkommen, haftet er im kaufmännischen Verkehr nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, im übrigen im Falle einfacher Fahrlässigkeit nur bis zu einer Höchstsumme von 3.000,00.

§6 Prospektangaben/notwendige Produktionsänderungen

Prospektangaben sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich zugesichert werden. Produktionsänderungen, die technisch notwendig und dem Käufer zumutbar sind sowie zu keiner erheblichen Minderung des Wertes des Kaufgegenstandes führen, haben keine

Auswirkungen auf den Kaufvertrag. Der Käufer hat solche Produktionsänderungen hinzunehmen.

§7 Gefahrübergang/Erfüllungsort

Bei Auslandsgeschäften geht die Gefahr abweichend von § 447 BGB erst mit Übergabe des Kaufgegenstandes am vereinbarten ausländischen Bestimmungsort auf den Käufer über. Erfüllungsort ist aber in jedem Falle der Sitz des Verkäufers.

§8 Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Der Käufer tritt seine Forderung aus einem Weiterverkauf an den Verkäufer bis zu Höhe des offenen Rechnungsbetrages ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung hiermit an. Der Käufer ist zum Schutz der Vorbehaltsware vor dem Zugriff Dritter verpflichtet. Er hat dem Verkäufer unverzüglich den Versuch des Drittzugriffs mitzuteilen.

§9 Gewährleistung/Haftung

Handelt es sich bei dem Kaufgegenstand um eine gebrauchte Sache, leistet der Verkäufer keine Gewähr, es sei denn es läge ein Verbrauchsgüterkauf vor. In diesem Fall beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer 1 Jahr. Ausserhalb des Gewährleistungsrechts haftet der Verkäufer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§10 Aufrechnungsverbot

Der Käufer darf gegen Forderungen des Verkäufers aus diesem Vertrag nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten, entscheidungsreifen oder solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die aus einer zur Leistungsverweigerung berechtigenden Sachleistungsforderung hervorgegangen sind.

§11 Schlussbestimmungen

Zwischen den Parteien wird für das vorliegende Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts vereinbart.Als Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten der Parteien aus diesem und allen nachfolgenden Verträgen wird, sofern der Käufer Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland besitzt, das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht vereinbart. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige gesetzliche Regelung, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vereinbarung am nächsten kommt.

Stand: 09.01.2009